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Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen der KaiserbäderTourismusService GmbH

Die KaiserbäderTourismusService GmbH, nachstehend "KTS", vermittelt Unterkünfte von Beherbergungsbetrieben und Privatvermietern (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen), nachstehend "Gastgeber" genannt, auf der Insel Usedom und auf dem angrenzenden Festland entsprechend dem aktuellen Angebot über das online Reservierungs- und Buchungssystem "in-web" nachstehend auch "System" genannt. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrags und regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit der KTS.

1.Gegenstand der Vermittlung

1.1. Die KTS vermittelt über das System Unterkünfte. Die KTS erbringt mit dieser Tätigkeit keine eigenen Leistungen, sie vermittelt diese vielmehr im Namen und für Rechnung des jeweiligen Gastgebers. Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt somit ausschließlich zwischen dem Gast und dem Gastgeber zustande. Die KTS und den Gast verbindet lediglich ein Vermittlungsvertrag.

1.2. Der Umfang der vermittelten Leistung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der Bestätigung.

2.Buchung und Vertragsschluss

2.1. Die Angebote der Gastgeber, die die KTS vermittelt, stellen verbindliche Angebote dar. Mit Ihrer Buchung bei der KTS schließen Sie daher mit dem Gastgeber einen verbindlichen Unterkunftsvertrag unter Einbeziehung dieser Vermittlungsbedingungen ab. Mit Ihrer Buchung schließen Sie darüber hinaus mit der KTS einen Vermittlungsvertrag unter Einbeziehung dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an. Über Ihre Buchung erhalten Sie unverzüglich eine Buchungsbestätigung.

2.2 Die Buchung der Unterkünfte, die im System angeboten werden, kann elektronisch über das Internet, per Post, per Fax oder per Telefon vorgenommen werden.

2.3. Bei Buchungen, die der Gast online (über das Internet) vornimmt, gilt für den Vertragsabschluss folgendes:
(1) Dem Gast wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetportal erläutert.
(2) Dem Gast steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
(3) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen sind angegeben.
(4) Soweit der Vertragstext vom Gastgeber oder im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Gast über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
(5) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "kostenpflichtig buchen" nehmen Sie das verbindliche Angebot des Gastgebers auf Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Die Buchungsbestätigung wird Ihnen sofort nach Vornahme der Buchung durch Betätigung des Buttons "kostenpflichtig buchen" durch entsprechende Darstellung auf dem Bildschirm angezeigt. Dem Gast wird die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall wird der Gastgeber bzw. die KTS dem Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermitteln. Der Zugang einer solchen zusätzlichen übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch gleichfalls nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.

3.Grundlagen des Angebots des Gasgebers/Grundlagen der Buchung

3.1. Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen im System (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterung).

3.2. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von der KTS oder dem Gastgeber herausgegeben wurden, sind für den Gastgeber und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden.

4.Kein Widerrufsrecht des Gastes

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass ihm auch soweit er die Buchung des Unterkunftsvertrages im Fernabsatz (d. h. z. B. telefonisch, per Fax, per E-Mail oder über das Internet) als Verbraucher vornimmt nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 312g Abs. 2 Ziff. 9 BGB) kein Widerrufsrecht zusteht.

5.Preise und Gebühren

5.1. Die im System angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten der Unterkunft ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein, können Kurtaxe (hierzu Ziffer 6) sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen der Unterkunft (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.

5.2. Soweit der Gast die telefonische Vermittlung durch die KTS in Anspruch nimmt, fällt eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 7,00 EUR an.

6.Kurtaxe

6.1. Soweit der Gast eine Unterkunft in den Seeheilbädern der Insel Usedom bucht, ist er verpflichtet eine Kurtaxe gemäß der Satzung der jeweiligen Gemeinde über die Erhebung einer Kurabgabe zu zahlen.

6.2. Die Kurtaxe wird grundsätzlich vom Gastgeber erhoben, der den Betrag an die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf weiterleitet. Dem Gast wird nach Zahlung der Kurtaxe eine Kurkarte ausgestellt.

7.Zahlung

7.1. Die Fälligkeit von Anzahlung, ggf. Abschlagszahlungen und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Bei einer kurzfristigen Buchung durch den Gast kann vereinbart werden, dass die Zahlungen vor Ort vorgenommen werden.

7.2. Der Gast hat eine Anzahlung an die KTS zu leisten, deren Höhe sich aus der Buchungsbestätigung ergibt. Sollte der Gast die telefonische Vermittlung (siehe Ziffer 5.2) in Anspruch nehmen, ist diese Vermittlungsgebühr mit der Anzahlung gemäß Ziffer 7.1 fällig.

7.3. Für den Fall, dass die KTS im Auftrag des Gastgebers die Kurtaxe erhebt (hierzu Ziffer 6.3), richtet sich die Fälligkeit der Kurtaxen-Zahlung nach der entsprechenden Zahlungsaufforderung durch die KTS.

7.4. Den Restbetrag und gegebenenfalls sonstige vor Ort anfallende Kosten hat der Gast an den Gastgeber zu zahlen. Der Gast kann mit dem Gastgeber individuelle Vereinbarungen über die Fälligkeit der Restzahlung treffen.

7.5. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.

7.6. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz Mahnung des Gastgebers mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Gast mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 8 dieser Bedingungen zu belasten.

8.Rücktritt und Nichtanreise

8.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise ohne Rücktrittserklärungbleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.

8.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

8.3. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. 8.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten) zzgl. Vermittlungsgebühr, jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Kurtaxe:
Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung - 90%
Bei Übernachtung/Frühstück - 80%
Bei Halbpension- 70%
Bei Vollpension -60%

8.5. Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

8.6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, soweit der Gast einen Aufenthalt aufgrund eines in seiner Person liegenden Grundes abbricht.

8.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

8.8. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an die KTS (nicht an den Gastgeber) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

9. An- und Abreise

9.1. Der Zeitpunkt der An- und Abreise richten sich nach dem mit dem Gastgeber im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen. Diese werden in der Buchungsbestätigung festgehalten.

9.2. Bei Ferienwohnungen und Ferienhäuser obliegt es dem Gast, sich spätestens einen Tag vor der Anreise mit dem Eigentümer bzw. dem Verwalter in Verbindung zu setzen um die Schlüsselübergabe und die Anreisezeit zu klären. Unterbleibt dies, gehen alle hieraus entstehenden Nachteile und Kosten zulasten des Gastes.

9.3. Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber, nicht der KTS spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt eine etwaige Verspätung mitzuteilen. Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Unterkunft anderweitig zu belegen.

9.4. Die Räumung der Unterkunft durch den Gast hat zum vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltend-machung eines weitergehenden Schadens ist vorbehalten.

10. Pflichten des Gastes, Kündigung durch den Gastgeber

10.1. Die Unterkunft darf nur mit den in der Buchung bzw. der Buchungsbestätigung angegebenen Personen belegt werden. Auch soweit Gästenamen nicht bezeichnet sind, sind angegebene maximale Personenzahlen einzuhalten und beziehen sich auf erwachsene Personen einschließlich Kleinkinder und Babys, die bei der Personenzahl mitzurechnen sind.

10.2. Der Gast ist ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Gastgebers nicht berechtigt, die Buchung auf dritte Personen zu übertragen oder diesen die Nutzung der Unterkunft zu gestatten.

10.3. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Angebotsbeschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.

10.4. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der KTS erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

10.5. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

11. Haftung der KTS

11.1. Die KTS haftet nicht für die Angaben des Gastgebers sowie für Leistungen und Leistungsstörungen hinsichtlich der vom Gastgeber zu erbringenden Leistungen.

11.2. Die KTS haftet aus dem Vermittlungsvertrag gemäß der nachstehenden Bestimmungen.

11.3. Die KTS haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit der KTS eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

11.4. Für sonstige Schäden haftet die KTS im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur wie folgt:

  • Die KTS haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der KTS eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer von der KTS gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen.
  • Die KTS haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die KTS eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  • Die Haftung für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens ist ausgeschlossen.

11.5. Die vorstehenden Bestimmungen in Absatz 1 und Absatz 2 gelten sinngemäß auch für die Haftung der KTS im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen gemäß § 284 BGB.

11.6. Die Haftung der KTS nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11.7. Die KTS haftet bei Datenverlusten nur für solche Schäden, sie auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Gastgeber aufgetreten wären.

11.8. Die vorstehenden Bestimmungen in dieser Ziffer 11 gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und sonstiger Erfüllungsgehilfen der KTS.

12. Haftung des Gastgebers

12.1. Die Haftung des Gastgebers aus dem Unterkunftsvertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruhen.

12.2. Die Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

12.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.).

13. Datenschutz

13.1. Der Gastgeber und die KTS erheben, verarbeiten und nutzen die im Rahmen dieses Vertrages von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten (etwa Ihren Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse) nur in Übereinstimmung mit den anwendbaren deutschen Datenschutzgesetzen.

13.2. Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten nursoweit das für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung der zwischen dem Gastgeber und Ihnen oder der KTS und Ihnen zustande gekommenen Vertragsverhältnisse erforderlich ist. Das gilt auch für die Abrechnung aus dem zustande gekommen Vertragsverhältnis.

13.3. Für andere Zwecke erheben, verarbeiten und nutzen wir Ihre personenbezogenen Daten nur, wenn Sie hierzu ausdrücklich eingewilligt haben oder eine Rechtsvorschrift erlaubt uns die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten.

13.4. Völlig anonymisiert erstellen wir über den Umstand, dass Sie Gast auf Usedom waren und woher Sie kommen eine Statistik. Die in die Statistik einfließenden Informationen lassen keinerlei Rückschluss auf Ihre Person zu.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen

14.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, und dem Gastgeber, bzw. der KTS findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss aller Rechtsnormen, die in eine andere Rechts-ordnung verweisen Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

14.2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gastgeber, bzw. die KTS nur an deren Sitz verklagen.

14.3. Für Klagen des Gastgeber, bzw. der KTS gegen den Gast ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgeber vereinbart.

14.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

14.5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen, bzw. des Vertrages insgesamt nicht berührt. Sollte dieser Vertrag in einzelnen Teilen unwirksam sein oder Lücken enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmungen eine wirksame Bestimmung zu setzen, die dem sonstigen Inhalt des Vertrages entspricht.

14.6. Mündliche Abreden sind unwirksam. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Villa Ahlbeck
Stresemannstr. 1
17419 Seebad Ahlbeck

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F.: 038378 24455